In NRW befindet sich die größte Armenische Gemeinde Deutschlands. In NRW ist es auch zu heftigen Protesten gegen die Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages gekommen. Im Rahmen der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2017 haben wir in unserem Wahlprüfstein die Parteien in Bezug auf die Erinnerung des Völkermords an den Armeniern in Deutschland befragt.

1. Wie ist Ihre Haltung zum Genozid an den Armeniern?

Die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reiches, die vor über hundert Jahren ihren Anfang nahmen, waren furchtbar. Es ist gut, dass der Deutsche Bundestag der Opfer gedacht und dazu aufgerufen hat, das Geschehene nicht zu vergessen und Lehren für die Gegenwart daraus zu ziehen – nicht zuletzt deshalb, weil das Deutsche Reich selbst als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.

2. Welche Lehren müssten aus der Leugnung des Genozides an den Armeniern gezogen werden?

Das schreckliche Schicksal der über eine Million Armenier, die in den Vertreibungen und Massakern den Tod fanden, ist Auftrag für uns, die Erinnerung an die Verbrechen des 20. Jahrhunderts wach zu halten, für Verfolgte und Minderheiten einzutreten und ihre Rechte zu wahren – in Deutschland und weltweit.

3. Als klares Zeichen gegen Leugnung von Menschheitsverbrechen hat der Landtag von Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland im Mai 2015 in einer interfraktionellen Erklärung die Faktizität des Genozides anerkannt. Wird sich Ihre Fraktion im Landtag dafür einsetzten, dass ebenfalls die Faktizität des Genozides wider seiner Leugnung anerkannt wird?

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist eine klare Positionierung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Wir sehen keinen Mehrwert darin, wenn nun 16 Landtage gleichlautende Beschlüsse fassen würden.

4. Der Bundestag hat im Juni den Genozid an den Armeniern offiziell anerkannt. In dieser Resolution, die von der Bundestagsfraktion Ihrer Partei Zustimmung erhalten hat, kommt den Ländern, mittelbar damit auch Ihnen, eine Verantwortung zu, die in der Resolution folgendermaßen umschrieben wurde: „Heute kommt schulischer, universitärer und politischer Bildung in Deutschland die Aufgabe zu, die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert in den Lehrplänen und -materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Dabei kommt insbesondere den Bundesländern eine wichtige Rolle zu.“ Werden Sie als Mitglied des Landtages befördern, dass in NRW der Genozid an den Armeniern in die Lehrpläne aufgenommen wird? Wie wollen Sie das umsetzen?

Die Bitte des Deutschen Bundestags nehmen wir ernst. Es ist gut und richtig, das Schicksal der Armenier als ein Beispiel für die Massenvernichtungen, ethnischen Säuberungen, Vertreibungen und Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist, im Unterricht zu thematisieren.

5. Werden Sie sich und wie wollen Sie sich dafür einsetzten, dass in NRW an den Genozid an den Armeniern adäquat erinnert wird?

In Köln wird ein entsprechender Gedenkort errichtet. Die CDU-Ratsfraktion hat dem Antrag zur Errichtung zugestimmt. Es ist richtig, dass diese Entscheidung vor Ort getroffen wird.

6. Werden Sie mit Vereinen und Organisationen zusammenarbeiten, die den Genozid an den Armeniern in Deutschland bestreiten und dessen Thematisierung zu verhindern versuchen?

Wir arbeiten mit allen Organisationen und Vereinen zusammen, die auf dem Boden des Grundgesetzes agieren. Das heißt aber nicht, dass wir Ansichten zu den Verbrechen an den Armeniern, die unseren nicht entsprechen, in irgendeiner Form billigen oder gar teilen.

Die Antwort der SPD auf unsere Wahlprüfsteine, bestehend aus 6 Fragen, sowie unsere Rückmeldung dazu:


Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 13.04.2017 in dem Sie uns um die Beantwortung Ihrer Fragen bitten. Dem kommen wir gerne nach. Die meisten von Ihnen angesprochenen Aspekte beziehen sich jedoch auf außenpolitische Fragestellungen.

Der Deutsche Bundestag hat am 02.06.2016 in seinem Beschluss „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ als für die deutsche Außenpolitik zuständiges Parlament über alle Fraktionsgrenzen hinweg eine klare Positionierung vorgenommen. Die NRWSPD hat dem inhaltlich nichts hinzuzufügen.

Gerne sind wir bereit, nach der Wahl im Gespräch mit Ihnen etwaige landespolitische Handlungsmöglichkeiten zu erörtern. Auch hier würden wir jedoch die Notwendigkeit eines Handelns über Fraktionsgrenzen hinweg sehen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass sich die wenigen von Ihnen angesprochenen landespolitischen Handlungsmöglichkeiten aus unserer Sicht weder für eine Auseinandersetzung im Wahlkampf eignen, noch eine Vorfestlegung hilfreich wäre, wenn ein größtmöglicher Konsens angestrebt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen,
André Stinka
Generalsekretär


Sehr geehrter Frau Kleegräfe,

vielen Dank für die Übersendung des Schreibens des Herrn Generalsekretär Stinka.

Es freut uns, dass die SPD NRW die Resolution des Bundestages vom 02. Juni 2016 unterstützt.

Gleichwohl interessiert uns die Haltung und Position der SPD in NRW für die nächste Legislatur. Ihre Antwort geht leider nicht konkret auf die Fragen ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Volkspartei wie die SPD, welche nicht nur die stärkste Fraktion im Landtag sondern auch die Regierung stellt, hier keine eigenen Positionen artikuliert, losgelöst von den möglichen Positionen der übrigen Parteien.

Der eindeutige landespolitische Bezug beispielsweise zu unserer Frage 4 („Werden Sie als Mitglied des Landtages befördern, dass in NRW der Genozid an den Armeniern in die Lehrpläne aufgenommen wird? Wie wollen Sie das umsetzen?“) ist direkt unserem Grundgesetz und dem dort verankerten föderalen Bildungswesen zu entnehmen.

Politik lebt vom Wettstreit der Positionen. Uns fällt es jedoch schwer, eine klare Position zu erkennen. Daher möchte ich Ihnen nochmals die Gelegenheit geben, auf unsere Fragen einzugehen, um die Position der SPD in NRW erkennbar zu machen. Andere SPD-Landesverbände (zuletzt Berlin) haben übrigens detailliert auf die Fragen geantwortet. Gerne würden wir die beabsichtige Veröffentlichung auf den 2. Mai 2017 verschieben, damit Sie die Möglichkeit haben, eine klare Position beziehen zu können.

1. Wie ist Ihre Haltung zum Genozid an den Armeniern?

Die Verfolgung und Ermordung von über einer Million ethnischer Armenier und Armenierinnen sowie weiterer christlicher Minderheiten durch das Osmanische Reich in den Jahren 1915 und 1916 ist für BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN unzweifelhaft als Genozid, als Völkermord, zu bezeichnen. Das damalige Kaiserliche Deutsche Reich war durch seine Diplomaten und Missionare über die Vertreibung und Vernichtung des armenischen Volkes informiert. Es unternahm nichts, um den Völkermord zu stoppen. Deshalb hat Deutschland eine umso größere Verantwortung, positiv auf den Versöhnungsprozess zwischen Türken und Armeniern einzuwirken. Dazu gehört auch, der Leugnung des Genozids eine eindeutige Absage zu erteilen.

2. Welche Lehren müssten aus der Leugnung des Genozides an den Armeniern gezogen werden?

Aus dem Umgang mit der deutschen Geschichte wissen wir, dass die Aufarbeitung von Vertreibung, Vernichtung und Völkermord schmerzhaft ist und dennoch nötig ist. Die Aufarbeitung des Genozids an den Armeniern ist Grundlage für Versöhnung innerhalb der türkischen Gesellschaft und mit den Nachbarländern.

3. Als klares Zeichen gegen Leugnung von Menschheitsverbrechen hat der Landtag von Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland im Mai 2015 in einer interfraktionellen Erklärung die Faktizität des Genozides anerkannt. Wird sich Ihre Fraktion im Landtag dafür einsetzten, dass ebenfalls die Faktizität des Genozides wider seiner Leugnung anerkannt wird?

Für uns GRÜNE war es sehr wichtig, dass der Bundestag die Verbrechen an den Armeniern als Völkermord anerkennt. Das ist im Juni 2016 geschehen, so dass wir eine weitere Resolution durch den Landtag NRW derzeit nicht für zwingend notwendig halten.

4. Der Bundestag hat im Juni den Genozid an den Armeniern offiziell anerkannt. In dieser Resolution, die von der Bundestagsfraktion Ihrer Partei Zustimmung erhalten hat, kommt den Ländern, mittelbar damit auch Ihnen, eine Verantwortung zu, die in der Resolution folgendermaßen umschrieben wurde: „Heute kommt schulischer, universitärer und politischer Bildung in Deutschland die Aufgabe zu, die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert in den Lehrplänen und -materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Dabei kommt insbesondere den Bundesländern eine wichtige Rolle zu.“ Werden Sie als Mitglied des Landtages befördern, dass in NRW der Genozid an den Armeniern in die Lehrpläne aufgenommen wird? Wie wollen Sie das umsetzen?

Die Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte hat für uns eine hohe Bedeutung. Es bewährt sich, wenn politische und historische Bildung im Unterricht und in außerunterrichtlichen Projekten gut aufeinander abgestimmt werden. Die Landesregierung hat dafür ein Gesamtkonzept der historisch-politischen Bildung vereinbart. Das Konzept „Erinnern für die Zukunft“ des GRÜNEN Schulministeriums bietet Impulse für Schulen und die Zivilgesellschaft. Darin wird deutlich gemacht, dass die Erinnerungsarbeit stärker die neuen, interkulturellen Verhältnisse berücksichtigen muss. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der deutschen Beteiligung an den Völkermorden an den Herero und Nama sowie den Armeniern im Osmanischen Reich in den Schulen.

5. Werden Sie sich und wie wollen Sie sich dafür einsetzten, dass in NRW an den Genozid an den Armeniern adäquat erinnert wird?

Ein wichtiger Teil der Erinnerungsarbeit findet in den Schulen statt (siehe Antwort auf Frage
4). Aber auch kulturellen Aktivitäten kommt hier eine große Bedeutung zu. Wir sind offen gegenüber entsprechenden Initiativen.

6. Werden Sie mit Vereinen und Organisationen zusammenarbeiten, die den Genozid an den Armeniern in Deutschland bestreiten und dessen Thematisierung zu verhindern versuchen?

Wir werden von Vereinen und Organisationen, die den Genozid an den Armeniern bestreiten oder
einer Versöhnung im Weg stehen, eine Aufarbeitung einfordern. Ob eine Zusammenarbeit möglich ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

1. Wie ist Ihre Haltung zum Genozid an den Armeniern?

Der Genozid an den Armeniern ist eine geschichtliche Tatsache. Es steht exemplarisch dafür, was Menschen einander antun können. Es ist eine Mahnung für alle, zu verhindern, dass ähnliche Gräuel wieder geschehen. Deutschland hat eine besondere Verantwortung beim Gedenken an das Genozid an den Armeniern, weil es den Völkermord durch einen militärischen Verbündeten sehenden Auges hingenommen hat.

2. Welche Lehren müssten aus der Leugnung des Genozides an den Armeniern gezogen werden?

Es ist ehrenvoll, die Verantwortung für sein eigenes Handeln zu übernehmen. Es ist notwendig, sich auch mit den dunklen Kapiteln der eigenen nationalen Geschichte auseinander zu setzen, um für die Zukunft zu lernen. Eine Lehre ist sicherlich auch, dass das Leugnen eines Genozids, das faktisch stattgefunden hat, heute dazu führt, dass das Erinnern noch schmerzhafter, aber auch umso lebendiger ist.

3. Als klares Zeichen gegen Leugnung von Menschheitsverbrechen hat der Landtag von Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland im Mai 2015 in einer interfraktionellen Erklärung die Faktizität des Genozides anerkannt. Wird sich Ihre Fraktion im Landtag dafür einsetzten, dass ebenfalls die Faktizität des Genozides wider seiner Leugnung anerkannt wird?

Die FDP würde sich einer solchen Resolution nicht verschließen, sieht aber auch keine Notwendigkeit für sie, da mit der Resolution des Bundestages die Frage der geschichtlichen Authentizität des Genozids an den Armeniern für Deutschland abschließend geklärt ist.

4. Der Bundestag hat im Juni den Genozid an den Armeniern offiziell anerkannt. In dieser Resolution, die von der Bundestagsfraktion Ihrer Partei Zustimmung erhalten hat, kommt den Ländern, mittelbar damit auch Ihnen, eine Verantwortung zu, die in der Resolution folgendermaßen umschrieben wurde: „Heute kommt schulischer, universitärer und politischer Bildung in Deutschland die Aufgabe zu, die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert in den Lehrplänen und -materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Dabei kommt insbesondere den Bundesländern eine wichtige Rolle zu.“ Werden Sie als Mitglied des Landtages befördern, dass in NRW der Genozid an den Armeniern in die Lehrpläne aufgenommen wird? Wie wollen Sie das umsetzen?

Ja – indem wir uns dafür einsetzen, den Völkermord an den Armeniern in die angemessener Art und Weise in die Lehrpläne der Schulen in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen.

5. Werden Sie sich und wie wollen Sie sich dafür einsetzten, dass in NRW an den Genozid an den Armeniern adäquat erinnert wird?

Ja. Neben der Aufnahme in den Schulunterricht werden wir prüfen, welche Anknüpfungspunkte zeitlicher und örtlicher Art zusätzlich zum Gedenken genutzt werden könnten.

6. Werden Sie mit Vereinen und Organisationen zusammenarbeiten, die den Genozid an den Armeniern in Deutschland bestreiten und dessen Thematisierung zu verhindern versuchen?

Wir werden den Kontakt und die Kommunikation mit türkischen Vereinen und Institutionen in NRW nicht einstellen. Wenn sie den Genozid an den Armeniern leugnen, wird dies auch Anlass für kritische Auseinandersetzung sein, wie wir dies bereits in der Zeit vor und nach der Resolution des Bundestages auch in der gebotenen Deutlichkeit praktiziert haben.

AJ-Schreiben Wahlprüfsteine (PDF)